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Befunde werden unmittelbar nach der Auswertung der Testverfahren im Normalfall an den einsendenden Tierarzt (Auftraggeber) übermittelt. Befundübermittlungen an den Besitzer oder weitere Personen und Einrichtungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber durchgeführt. In dringenden Fällen werden Teilbefunde übermittelt (dringende Untersuchungen, mehrere Untersuchungen mit sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten). Bei der Interpretationen von Laborbefunden stehen wir Ihnen gerne telefonisch im Rahmen unserer tierärztlichen Fachberatung zur Verfügung (s. auch Befundinterpretation).
Die Befundübermittlung erfolgt grundsätzlich in schriftlicher Form. (meist Fax, außer Tollwut). Telefonische Auskünfte zu Testergebnissen erfolgen in der Regel nur gegenüber dem Auftraggeber (Tierarzt). Zur telefonischen Übermittlung von Ergebnissen sind nur TÄ bzw. nach Autorisierung durch den Laborleiter auch andere MA berechtigt.
Zur Beschleunigung der Befundübermittlung werden Befunde (Zertifikate nur als Sonderwunsch) als Fax oder per E-Mail übermittelt.
