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Die Gebühren für die durchgeführten Untersuchungen richten sich nach der Gebührenordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität. Auf Wunsch kann eine Preisliste an die Tierarztpraxis versandt werden. Rechnungen werden spätestens eine Woche nach Befundübermittlung an den Tierarzt oder den Besitzer (wenn er die Kostenübernahme schriftlich bestätigt) versandt. Bei Untersuchungen zur Bestimmung des Tollwutantikörpertiters für den Export von Hunden, Katzen und Frettchen erfolgen Befundübermittlung und Rechnungsstellung im Regelfall an den einsendenden Tierarzt. Rabatte bei Einsendung größerer Probenzahlen sollten im Vorfeld abgesprochen werden.
Seit Juni 2006 bieten wir unseren Kunden die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Eine Lastschriftermächtigung können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die im Briefkopf angegebene Adresse.
