Institut für Virologie, Justus-Liebig-Universität Gießen


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Der Antikörpernachweis

Der Nachweis neutralisierender Antikörper gegen das Tollwutvirus eignet sich nicht, um das Vorliegen einer Tollwutinfektion festzustellen bzw. auszuschließen. Allerdings lässt sich bei geimpften Tieren bzw. Menschen durch die Bestimmung des Titers an neutralisierenden Antikörpern im Serum feststellen, ob ein wirksamer Schutz gegen Tollwut vorliegt. Ein Titer von 0.5 IU/ml Serum oder höher wird bei Mensch und Tier allgemein als schützend vor einer Erkrankung angesehen.

Das Institut für Virologie verfügt über eine Zulassung der zuständigen Behörden sämtlicher Länder für den Nachweis von Antikörpern gegen Tollwutvirus im Zusammenhang mit dem Export/Import von Hunden, Katzen und Frettchen.


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