Institut für Virologie, Justus-Liebig-Universität Gießen


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Großbritannien / Irland und Malta

Die Einreisebestimmungen für Großbritannien, Irland und Malta werden zum 31.12.2011 denen der anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. Für Reisen innerhalb der EU ist dann keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich. Bis dahin gelten die u.a. Regelungen.

Der Zeitraum zwischen Impfung und Blutprobenentnahme ist nicht vorgeschrieben; die Behörden empfehlen die Blutentnahme etwa 30 Tage nach der letzten Impfung durchzuführen. Wird ein Titer von 0,5 IU/ml erreicht, darf das Tier frühestens 6 Monate nach der Blutprobenentnahme ohne Ableistung einer Quarantäne in das Vereinigte Königreich, nach Irland bzw. Malta eingeführt werden, sofern die weiteren Einreisebestimmungen beachtet werden. 24h-28h vor der Einreise muss das Tier gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus spp) behandelt werden und dies muss im Heimtierausweis dokumentiert werden. Haustiere dürfen nur auf zugelassenen Routen durch zugelassene Verkehrsunternehmen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Nicht zugelassene Hunderassen sind: Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brazilieiro.

Department for Environment Food and Rural Affairs (Vereinigtes Königreich) www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/index.htm

Department of Agriculture and Food (Ireland)
www.agriculture.ie/index.jsp?file=pets/index.xml


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