Institut für Virologie, Justus-Liebig-Universität Gießen


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Japan

Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (ISO-Standard). Die Tiere müssen im Anschluss an das Setzen des Mikrochips zwei Mal gegen Tollwut geimpft werden. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen muss dabei mehr als 30 Tage betragen, die zweite Impfung muss während der Gültigkeit der ersten Impfung erfolgen (i.d.R. 1 Jahr). Bei der ersten Impfung muss das Tier mindestens 90 Tage alt sein. Im Anschluss an die zweite Impfung wird eine Blutprobe zur Tollwutantikörperbestimmung entnommen. Der Antikörpertiter muss mindestens 0,5IU/ml betragen. Zwischen Blutentnahme und Einreise ist eine Wartezeit von 6 Monaten einzuhalten. Das Tier kann innerhalb von 2 Jahren nach der Blutentnahme eingeführt werden, wenn die Tollwutimpfung in der vorgeschriebenen Zeit aufgefrischt wird. Unmittelbar vor der Einreise nach Japan (vorzugsweise innerhalb der letzten 48 Stunden) muß ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden, in dem bestätigt wird, dass das Tier keine klinischen Anzeichen einer Tollwutinfektion hat, bei Hunden außerdem keine Anzeichen einer Leptospirose-Infektion vorliegen. Werden alle Vorgaben eingehalten, beträgt die Quarantäne bei Ankunft in Japan maximal 12 Stunden, ansonsten bis zu 180 Tagen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare unter:
http://www.maff.go.jp/aqs/english/index.html


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