Institut für Virologie, Justus-Liebig-Universität Gießen


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Schweden

Die Einreisebestimmungen für Schweden werden zum 31.12.2011 denen der anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. Für Reisen innerhalb der EU ist dann keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich. Bis dahin gelten die u.a. Regelungen.

Das Tier muss durch eine eindeutig lesbare Tätowierung (zulässig bis 2011) oder einen Microchip gekennzeichnet sein. Der Zeitraum zwischen letzter Tollwutimpfung und Blutprobenentnahme muss mindestens 120 Tage betragen. Wird ein Titer von 0,5 IU/ml erreicht, darf das Tier sofort ohne Ableistung einer Quarantäne nach Schweden eingeführt werden, sofern die weiteren Einreisebestimmungen beachtet werden. Im Heimtierausweis des Tieres muss bestätigt werden, dass der Antikörpertiter ausreichend ist, sowie dass innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise eine Behandlung gegen den Zwergbandwurm (Echinococcus spp) mit einem Praziquantel-haltigen Entwurmungsmittel durchgeführt wurde. Eine Impfung gegen Leptospirose und gegen Staupe wird empfohlen.

Jordbruksverket (Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft)
http://www.sjv.se/swedishboardofagriculture/engelskasidor/animals/import/dogsandcats[...]


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