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Voraussetzung für eine Einreise ist in allen Fällen eine Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen und dem WHO Standard entsprechenden inaktivierten Tollwutimpfstoff. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung eindeutig gekennzeichnet sein. Eine Tollwutimpfung wird anerkannt, wenn das Tier bei Impfung mindestens ein Alter von 12 Wochen erreicht hatte. Ist eine Tollwutantikörperbestimmung für eine Reise des Tieres geplant, so empfiehlt sich bei Jungtieren dringend eine "Booster"-Impfung im Alter von 16 Wochen, damit der Antikörpertiter von 0,5 IU/ml sicher erreicht wird. Wiederholungsimpfungen müssen innerhalb der Zeitabstände durchgeführt werden, die der Hersteller des jeweiligen Impfstoffes vorschreibt, ansonsten verliert ein Tollwutzertifikat seine Gültigkeit und der Test muss wiederholt werden.
