Institut für Virologie, Justus-Liebig-Universität Gießen


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Kennzeichnung

Eine Voraussetzung für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist die eindeutige Kennzeichnung der Tiere. Während Norwegen und Schweden derzeit auch eine Tätowierung anerkennen, akzeptieren die Behörden des Vereinigten Königreiches, Irlands und Maltas nur einen Mikrochip. Die Kennzeichnung muss stets vor der Impfung gegen Tollwut erfolgen. Für die Einreise in die EU sind bis 2011 beide vorgenannten Kennzeichnungsverfahren zugelassen, danach nur noch der Mikrochip.


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