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Der Nachweis von Viren nach Vermehrung in der Zellkultur stellt ein verbreitetes Verfahren in der virologischen Labordiagnostik dar. Im Diagnostischen Labor werden zu diesem Zweck rund 20 verschiedene Zelllinien unterschiedlichen Ursprungs (Tierspezies, Organherkunft) routinemäßig gehalten. Zum Nachweis viraler Krankheitserreger werden die eingesandten Proben zunächst aufgearbeitet (u. a. Herstellung von Suspensionen aus Organproben, Präparation von Zellen aus gerinnungsgehemmten Blutproben oder Tupferproben) und dann zur Inokulation von Testkulturen eingesetzt. Die Auswahl der verwendeten Zelllinien richtet sich nach der Herkunft des Untersuchungsmaterials und der diagnostischen Fragestellung. Die Vermehrung von Viren in Kulturzellen geht häufig mit einem zytopathischen Effekt (zpE), d. h. einer morphologischen Veränderung der Zellen bzw. des Zellrasens, einher. Wird ein zpE beobachtet erfolgt die weitere Charakterisierung des Virus z. B. durch Immunfluoreszenz, PCR oder Elektronenmikroskopie. Unter Umständen sind mehrere "blinde" Passagen notwendig bis ein zpE auftritt. Einige Viren vermehren sich in der Zellkultur ohne zpE, z. B. nicht zytopathogene (nzp) Vertreter des Virus der bovinen Virusdiarrhoe (BVDV). Nzp BVD-Viren werden routinemäßig durch Immunfluoreszenz unter Verwendung der Testkulturen nachgewiesen.
Vorteile: je nach Empfänglichkeitsspektrum der eingesetzten Zellen kann eine breite Palette viraler Erreger nachgewiesen werden.
Nachteile: hoher apparativer Aufwand und lange Dauer des Verfahrens. Für einige Viren steht kein Zellkultursystem zur Verfügung.
